Unser Service umfasst die sitzende Krankenbeförderung im oder ohne Rollstuhl und keiner fachärztlichen Betreuung während der Fahrt. Wir begleiten Fahrgäste bis zum Behandlungsort und holen sie dort auch wieder ab.

Wir handeln stets verschwiegen und diskret.

Gerne stehen wir Ihnen für ambulante und stationäre Fahrten sowie auch für Serienbehandlungen zur Verfügung. Fahrten zwischen Wohnung und Krankenhaus werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen, sobald Sie einen Transportschein für Krankenbeförderung, den Ihr Arzt ausgestellt hat, vorweisen können.

  • Rollstuhlfahrdienst
    für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit oder ohne Rollstuhl
  • Reha oder Kuraufenthalt
    Hier gelten die gleichen Bedingungen wie beim stationären Aufenthalt im Krankenhaus
  • Chemotherapie
    Wir fahren Sie zu den onkologischen Kliniken und Praxen nach Ingolstadt, Eichstätt, Weißenburg, Muhr am See oder zu weiter entfernten Standorten.
  • Strahlentherapie
    Zur Strahlentherapie fahren wir Sie je nach Überweisung Ihres Arztes zu den Radio- Onkologischen Kliniken: Roth - Ingolstadt ­ Erlangen ­ Nürnberg ­ Ansbach
  • Dialyse
    Patienten, die einmal oder mehrmals wöchentlich zur Dialyse nach Weißenburg, Eichstätt oder Gunzenhausen gefahren werden müssen, werden von zu Hause pünktlich abgeholt und auch wieder zurück gebracht. Ein von uns ausgearbeiteter Zeitplan sorgt für kurze Wartezeiten.
  • Rollstuhlfahrdienst für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit oder ohne Rollstuhl

Patienteninfo

Die Krankenkassen übernehmen auch nach der großen Gesundheitsreform Fahrten zur Dialyse, zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie, zu stationären Klinikaufenthalten und zur ambulanten Behandlung, sowie zu Reha -und Kuraufenthalten. Viele Patienten haben Pflegestufe 2 und 3, Schwerbehindertenausweise mit den Zeichen aG, BL, H oder gehören zur Gruppe der Ausnahmepatienten, die Dialyse, onkologische Chemo ­ oder Strahlentherapie benötigen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie als Patient mit Ihrem behandelnden Arzt und mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten. Von Ihrem Arzt benötigen Sie die "Verordnung einer Krankenbeförderung", damit wir direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen können.